Dr. Martin Altrock
Rechtsanwalt und Partner, Becker Büttner Held

Dr. Martin Altrock berät umfassend zu Rechtsfragen rund um die Erneuerbaren Energien. Seine Aufmerksamkeit gilt der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, der Defossilisierung und Transformation des Energiesystems (Schwerpunkte: Sektoren Strom, Verkehr und Industrie) sowie den Rechtsfragen zur Erzeugung, Förderung und Nutzung von Wasserstoff.

Dr. Martin Altrock absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Leiden mit anschließendem Referendariat beim OLG Karlsruhe. Zusätzlich studierte er Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Nach seinem Einstieg als Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held promovierte er zum Dr. jur. an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Gemäß den Rankings des Handelsblatts sowie des US-Verlags Best Lawyers zählt er zu „Deutschlands besten Anwälten“ im Energierecht (2021). Zuvor wurde er im Legal 500 im Bereich Regulierungsrecht/Energiesektor hervorgehoben (2018) sowie im Kanzleimonitor für den Bereich Energiewirtschaftsrecht empfohlen (2017/2018).

Neben seiner Tätigkeit bei Becker Büttner Held ist Dr. Martin Altrock Mitglied des Aufsichtsrats der Enertrag AG, Lehrbeauftragter der Technischen Universität Berlin sowie Mitglied des Präsidiums des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verbands e.V. (DWV). Zudem arbeitete er als Sachverständiger im Deutschen Bundestag an der Novelle des EEG 2017.

Dr. Martin Altrock ist Mitherausgeber und Mitautor des Kommentars zum EEG im Verlag C. H. Beck sowie Mitglied der Redaktion der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER).
Sein Fachwissen teilt er in einer umfangreichen Publikations- und Vortragstätigkeit im Energierecht, speziell im Recht der Erneuerbaren Energien (Markt- und Netzintegration, Windkraftprojekte, Solar, Biogas, Belastungsausgleich, Eigenversorgung, EEG-Umlage, Erneuerbare Kraftstoffe, Power-to-X).

martin.altrock@bbh-online.de